Kostenlose
Corona-Schnelltests
in der Region Dachau
Durchführung von Corona-Schnelltests und PCR-Tests
Unsere Standorte:
An beiden Standorten sind sowohl Schnelltests als auch PCR-Tests möglich.
Schnelltests:
- Online-Terminvereinbarung
- Max. 2 Minuten für Testvorgang
- Angenehmes Testverfahren
- Ergebnis nach 15 min per E-Mail (und/oder schriftlich - eine zusätzliche schriftliche Bestätigung kann nach ca. 30 min abgeholt werden)
- Einsatz geprüfter, qualitativ hochwertigster Schnelltests
- Kostenlos für Berechtigte (s.unten); sonst 9 €
PCR-Tests:
- Online-Terminvereinbarung
- Max. 2 Minuten für Testvorgang
- Angenehmes Testverfahren
- Ergebnis normalerweise bis spätestens abends per Email
- Laborgestützter RT-PCR-Test
- Kostenlos für Berechtige (siehe unten); sonst 49 € (Express 69 €)
Berechtigung für kostenlose PCR-Tests
Wenn einer der folgenden Gründe bei Ihnen vorliegt, sind Sie zu einem kostenlosen PCR-Test berechtigt.
Dafür müssen Sie uns bitte den jeweils genannten Nachweis vorlegen.
Testgrund | Nachweis |
Bestätigungstest nach positivem Schnelltest | Positives Schnelltestergebnis |
Bestätigungstest nach positivem Selbsttest | Positiver Selbsttest |
Personen, die in einer der folgenden Einrichtungen behandelt oder untergebracht werden sollen und die Einrichtung einen PCR-Test verlangt: Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, stationäre oder ambulante Pflege, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Dialysezentren, amulante OPs... | Nachweis der Einrichtung oder Klinik |
Berechtigung für kostenlose Schnelltests
Wenn einer der folgenden Gründe bei Ihnen vorliegt, sind Sie zu einem kostenlosen Schnelltests berechtigt.
Dafür müssen Sie uns bitte den jeweils genannten Nachweis vorlegen.
Testgrund | Nachweis |
Schwanger | Mutterpass oder Bescheinigung vom Arzt |
Kinder unter 5 Jahren | Lichtbildausweis |
Teilnehmer klinische Studien | Nachweis als Studienteilnehmer für COVID-Impfstoffe |
Medizinische Kontraindikation | Attest vom Arzt, dass nicht gegen COVID-19 geimpft werden kann |
Besucher von Kliniken o. Pflegeeinrichtungen | Nachweis der Klinik, Pflegeeinrichtung oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen |
Endabstrich nach Ende der Quarantäne | Nachweis positiver Corona-Test, Bestätigung vom Gesundheitsamt |
Pflegende Angehörige | Nachweis Arzt/Krankenkasse/Pflegekasse oder Eigenauskunft |
Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten | Nachweis des positiven Corona-Tests |
Berechtigung für 3-Euro-Bürgertest
Wenn einer der folgenden Gründe bei Ihnen vorliegt, sind Sie zu einem Schnelltest (mit 3€ Eigenanteil) berechtigt.
Zur Zeit als Serviceleistung der Apotheke KOSTENFREI. Dafür müssen Sie uns bitte den jeweils genannten Nachweis vorlegen.
Testgrund | Nachweis |
Warnhinweis Corona-Warn-App | Corona-Warn-App Anzeige |
Teilnehmer an einer heutigen Veranstaltung im Innenraum | glaubhafter Beleg (Eintrittskarte, Einladung etc.) |
Personen die heute Kontakt zu Covid-Risikoperson haben werden | glaubhafter Beleg oder Eigenauskunft |
Bitte beachten Sie folgende Informationen:
Um Menschenansammlungen im Testzentrum zu vermeiden, ist ein Test nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bei typischen Covid-19-Symptomen, bei roter Warn-App-Anzeige oder einer bestehenden Quarantäne-Auflage wenden Sie sich bitte zuerst an Ihren Arzt oder ärztlichen Notdienst.
Bitte erscheinen Sie pünktlich zum vereinbarten Testtermin mit einem gültigen Lichtbildausweis.
Während des gesamten Aufenthalts besteht Maskenpflicht (FFP-2-Maske).
Die Durchführung erfolgt von unserem medizinisch-gechulten Personal ausschließlich mit einem nasalen Abstrich (angenehme Probennahme im vorderen Nasenraum).
Wenn das Ergebnis „negativ“ ist, schließt dies das Vorhandensein einer Infektion mit SARS-COV-2 nicht aus, sondern stellt eine Momentaufnahme für einem Zeitraum von 24 h dar. Es entbindet Sie nicht von der Einhaltung der „AHA+L+A-Regeln“ (Abstand halten, Hände waschen, Alltagsmaske tragen, Lüften, Warn-App nutzen).
Beim Auftreten von Beschwerden wie Husten, Fieber, Geschmacksverlust etc. in den Stunden nach dem negativen Schnelltest sollten dennoch Kontakte eingestellt und der Hausarzt informiert werden, um ggf. einen PCR-Test zu machen.
Wenn das Ergebnis „positiv“ ist:
Sollte Ihr Testergebnis positiv sein, haben Sie sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben (§3 Corona-VO Absonderung). Da es sich nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) um eine meldepflichtige Krankheit handelt, wird das Gesundheitsamt unmittelbar von uns informiert.
Dieses wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen abzustimmen und die Rückverfolgung Ihrer Kontaktpersonen sicherzustellen. Zusätzlich sollte der Befund Ihres positiven Antigen-Schnelltests mittels eines PCR-Tests überprüft werden. Im Falle eines positiven Testergebnisses erhalten Sie im Anschluss weitere Informationen.
PCR-Ergebnisse:
Sie möchten Ihr positives PCR-Ergebnis in die Corona-Warn-App eintragen, um andere Personen zu warnen? Diese sehen wir genauso wie Sie als sehr sinnvoll an. Leider ist der Betreiber der Corona-Warn-App (T-Systems/RKI) nicht gewillt, dass außer biologischen und medizinisches Laboren auch weitere qualifizierte Labore dies mittels TAN übermitteln. Normalerweise sollte für alle weiteren zugelassenen Teststellen/Labore der Weg über einen Anruf bei der CWA-Hotline unter 08007540002 erfolgen, so dass dort eine TAN mündlich mitgeteilt wird. Aus der Erfahrung heraus hat sich allerdings gezeigt, dass dies seitens des Betreibers der Corona-Warn-App aber teilweise nicht umgesetzt bzw. blockiert wird. Hierfür haben weder wir noch die Behörden Verständnis, können aber an dem Prozedere leider nichts ändern.
Sie möchten Ihren "CT-Wert" beim PCR-Test ermitteln lassen? Dieser Wert kann nur über eine spezielle Laborauswertung erfolgen, die üblicherweise einen Werktag dauert. Allerdings macht der CT-Wert keine Aussage darüber, ob man sich am Anfang oder Ende einer Infektion befindet, wie stark die Erkrankung verläuft und der Wert ist auch nicht mit anderen Laboren direkt vergleichbar. Bei den PCR-Tests mit schneller Ergebnisübermittlung wird er daher nicht angegeben.